Die FDKG-Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen FDKG-Mitgliederversammlung am 27. März 2023 in Jena verabschiedet.
Mindestbeiträge (auf Grundlage § 5 FDKG Satzung)
Zeitraum: 01.01. – 31.12. eines jeden FDKG-Geschäftsjahres
Persönliche Mitgliedschaft |
EURO 25,- |
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EURO 250,- |
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EURO 1.000,- |
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Höhere Mitgliedsbeiträge |
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Mitglieder können einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen; aber keinen geringeren als der o.g. Mindestbeitrag in seiner Beitragsklasse zu dieser Beitragsordnung. Grundlage: Satzung § 5, Abs. (1), letzter Satz |
Alle Mitgliedsbeiträge / Festbeiträge sind nach Eingang umgehend und ohne Abzüge auf die bekanntgegebenen FDKG-Kontoverbindungen zu überweisen.