FDKG Beitragsordnung

Die FDKG-Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen FDKG-Mitgliederversammlung am 27. März 2023 in Jena verabschiedet.

Mindestbeiträge (auf Grundlage § 5 FDKG Satzung)
Zeitraum: 01.01. – 31.12. eines jeden FDKG-Geschäftsjahres
 

Persönliche Mitgliedschaft

EURO 25,-


Juristische Mitgliedschaft

 

  • Hochschulen / univ. Einrichtungen

EURO  250,-

  • Industrie, Forschungsinstitute, Vereine und sonstige hier nicht aufgeführte Dritte      

EURO 1.000,-

 

 

Höhere Mitgliedsbeiträge

 

Mitglieder können einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen; aber keinen geringeren als der o.g. Mindestbeitrag in seiner Beitragsklasse zu dieser Beitragsordnung. Grundlage: Satzung § 5, Abs. (1), letzter Satz     


Alle Mitgliedsbeiträge / Festbeiträge sind nach Eingang umgehend und ohne Abzüge auf die bekanntgegebenen FDKG-Kontoverbindungen zu überweisen.