Antragstellung und organisatorischer Ablauf

  • Projektskizzen können per E-Mail zu jedem Zeitpunkt im laufenden Jahr über die Geschäftsstelle eingereicht werden.
  • Eingereichte Projektskizzen können vorab über den FDKG-Forschungsbeirat fachlich beurteilt werden. Dieser kann den Antragstellern Hinweise und Empfehlungen geben, die zu erhöhten Chancen für eine erfolgreiche Einreichung beim IGF-Projektträger führen.

Organisatorischer Ablauf eines IGF-Projekts


Nach Einreichung Ihrer IGF-Projektskizze beim FDKG-Forschungsbeirat erhalten Sie von diesem Gremium ein positives bzw. negatives Votum per E-Mail.
 

Positive Beurteilung

Der Projektantrag wird über die FDKG in das elektronische System für die Antragstellung des IGF-Projektträgers eingereicht.
 

Phase 1
Nachdem alle Projektunterlagen vollständig eingereicht und vom IGF-Projektträger freigegeben wurden, wird Ihr Projektantrag durch die Gutachtergruppe des IGF-Projektträgers einer Bewertung unterzogen.

 

Phase 2
Nach Befürwortung durch die Gutachtergruppe des IGF-Projektträgers kann Ihr Projekt im BMWK "Wettbewerb um die Fördermittel" aufgenommen werden. Die Höhe der erreichten DLR-Gutachterpunkte ist dabei entscheidend, ob sich Ihr Projekt gegenüber den Anträgen anderer Mitbewerber durchsetzen kann.

 

Ab dem 01.10.2020 kann ein Projektantrag max. 9 Monate im "Wettbewerb um die BMWK-Fördermittel" verbleiben, danach scheidet er - ohne Erteilung eines Fördermittelbescheides - aus dem Wettbewerb aus.


Nach Abschluss des Projektes wird Ihr Abschlussbericht durch die FDKG veröffentlicht sowie auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.


Negative Beurteilung

Die FDKG wird Sie auffordern, Ihren Projektantrag nach den ausgesprochenen Empfehlungen zu überarbeiten. Sie können den überarbeiteten Antrag bei der FDKG neu einreichen.